Viele Darlehensnehmer haben Interesse Ihre alten und überteuerten Kreditverträge umzuschulden. In den meisten Kreditverträgen ist jedoch für den Fall einer vorzeitigen Kreditablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Das bedeutet, dass eine Umschuldung in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Soweit Kreditinstitute eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwandt haben, können Verbraucher ihren Kredit widerrufen und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umschulden. Selbst nach vollständiger Tilgung eines Darlehens kann die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung meistens zurückgefordert werden.
75 % der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft
Erfahrungsgemäß sind etwa 75 % der bei uns eingereichten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Sollten Sie nach November 2002 einen Kreditvertrag zu aktuell zu teuren Konditionen abgeschlossen haben, besteht bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Möglichkeit, den alten Kreditvertrag zu widerrufen. Auf diese Weise können Sie von dem aktuellen Niedrigzinsniveau profitieren und bei einer Neueindeckung viel Geld sparen.
Kein Kostenrisiko
Leider akzeptierten viele Banken den Widerruf trotz oftmals eindeutiger Rechtslage nicht bzw. erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Verbraucher werden so – auch aufgrund der damit verbundenen Kosten für Rechtsbeistände und gegebenenfalls Gerichte – von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abgeschreckt. Wir ermöglichen Ihnen, Ihr Recht ohne Kostenrisiko durchzusetzen.