LKW Maut Erstattung!
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Erstattung ohne Kostenrisiko!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Berechnung der deutschen Lkw-Maut nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Richter folgten damit dem Votum ihres Gutachters, der es als nicht rechtens erachtet hatte, über die reinen Infrastrukturkosten hinaus noch weitere Kosten bei der Berechnung der Straßenbenutzungsgebühr anzusetzen.
Es ging dabei vor allem um die Frage, ob die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Berechnung der Maut mit einbezogen werden dürfen. Die deutschen Richter am Oberverwaltungsgericht Münster hatten den EuGH deshalb um Auslegung der Richtlinie gebeten. Nach ihrer Auffassung hätten bei der Berechnung der Mautgebühren ausschließlich die Infrastrukturkosten auf die Spediteure umgelegt werden dürfen.
Alle Unternehmer, die Maut für die Nutzung deutscher Autobahnen entrichtet haben, können deshalb die Erstattung zumindest eines Teils der von ihnen in den Jahren 2017 bis 2020 bezahlten Beträge von der Bundesrepublik Deutschland verlangen. Nach unserem momentanen Kenntnisstand beträgt der Anspruch mindestens vier Prozent der entrichteten Mautgebühr. Möglicherweise bestehen aber auch noch weitergehende Ansprüche.
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